Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vertriebsplattform Selllavie

Rechtlich abgesichert
Für Unternehmen & Closer
B2B-Plattform

Präambel

Selllavie ist eine digitale Vertriebsplattform, die Unternehmen (im Folgenden „Unternehmen") und selbständige Vertriebsprofis (im Folgenden „Vertriebsprofis") zusammenbringt. Unternehmen präsentieren auf der Plattform Projekte und Vertriebsaufgaben, während registrierte Vertriebsprofis diese Projekte übernehmen und die Abwicklung mit dem Unternehmen eigenverantwortlich verhandeln.

Selllavie richtet sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne von § 14 BGB; eine Nutzung durch Verbraucher i. S. v. § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Plattformbetreiber ("Selllavie" oder „Betreiber") stellt lediglich die technische Infrastruktur bereit und ist weder Käufer noch Verkäufer noch Dienstleister der durch Unternehmen und Vertriebsprofis geschlossenen Verträge.

Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen Selllavie und den registrierten Nutzern (Unternehmen und Vertriebsprofis). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Selllavie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

1. Vertragsgegenstand

  1. Selllavie betreibt unter der Domain selllavie.de eine Online‑Plattform, auf der Unternehmen Vertriebsprojekte einstellen und Vertriebsprofis ein passendes Projektangebot annehmen können. Auf der Plattform erfolgt lediglich die Kontaktanbahnung; der spätere Vertrag über die Vertriebsdienstleistung kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Unternehmen und dem Vertriebsprofis zustande.
  2. Selllavie stellt Unternehmen und Vertriebsprofis die Möglichkeit zur Nutzung der Plattform zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. Selllavie ist berechtigt, Funktionen der Plattform jederzeit zu erweitern, anzupassen oder einzustellen, um den technischen Fortschritt zu berücksichtigen oder Missbrauch zu verhindern.
  3. Die Plattform steht ausschließlich unternehmerisch tätigen, voll geschäftsfähigen natürlichen oder juristischen Personen zur Verfügung. Teilnehmer müssen ihre Unternehmereigenschaft auf Verlangen nachweisen. Selllavie behält sich vor, Registrierungen abzulehnen oder zu beenden, wenn sich herausstellt, dass ein Nutzer Verbraucher ist oder unzutreffende Angaben gemacht hat.

2. Rolle und Verantwortlichkeit von Selllavie

  1. Vermittlerrolle. Selllavie ist ausschließlich technischer Betreiber der Plattform und stellt eine Online‑Infrastruktur zur Verfügung, über die Unternehmen und Vertriebsprofis miteinander in Kontakt treten. Selllavie übernimmt lediglich die Vermittlung und die organisatorische Abwicklung des Matching‑Prozesses und wird nicht Vertragspartner der zwischen den Unternehmen und Vertriebsprofis geschlossenen Verträge.
  2. Keine Mitwirkung am Vertrag. Die Vertragsbeziehung über die Vertriebsdienstleistung entsteht ausschließlich zwischen dem Unternehmen und dem Vertriebsprofis. Die Einbeziehung der AGB des Unternehmens bzw. des Vertriebsprofis erfolgt nur im Verhältnis dieser Parteien; Selllavie ist daran nicht beteiligt. Selllavie ist insbesondere weder Makler noch Vertreter der Parteien im rechtsgeschäftlichen Sinn.
  3. Keine Erfolgsgarantie. Selllavie schuldet keine erfolgreiche Vermittlung oder einen Umsatz- oder Vertragserfolg. Gemäß der juristischen Bewertung von Vermittlungsplattformen besteht eine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen, vollständigen und unverfälschten Darstellung der Angebote; eine Haftung entsteht allenfalls bei Verstößen gegen Informations‑ und Transparenzpflichten. Die Entscheidung über den Abschluss eines Vertrages sowie über die Höhe der Provision obliegt allein den beteiligten Parteien.
  4. Keine Prüfungspflicht. Selllavie ist nicht verpflichtet, die von den Nutzern eingestellten Inhalte, Projektunterlagen oder Leistungsangebote auf rechtliche, sachliche oder technische Richtigkeit zu überprüfen. Der Betreiber wird rechtswidrige Inhalte jedoch unverzüglich entfernen, sobald Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangt wird.
  5. Haftungsbeschränkung. Selllavie haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
  6. Hosting‑Anbieter. Selllavie agiert als Host‑Provider. Für Inhalte, die von Nutzern stammen, findet nach deutschem Recht ein abgestuftes Haftungsregime Anwendung. Selllavie haftet nicht für fremde Inhalte, solange keine Kenntnis von einer Rechtsverletzung vorliegt. Bei Bekanntwerden wird Selllavie die betroffenen Inhalte unverzüglich sperren oder entfernen.

3. Pflichten der Unternehmen

  1. Unternehmen dürfen die Plattform ausschließlich zum Zweck der Anbahnung und Vergabe von Vertriebsaufträgen nutzen und müssen im Registrierungsprozess vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen. Änderungen der Daten sind unverzüglich zu aktualisieren.
  2. Unternehmen stellen sicher, dass sie nur Projekte einstellen, für die sie die erforderlichen Rechte besitzen und bei denen sämtliche Angaben, Unterlagen und Materialien richtig und frei von Rechten Dritter sind. Unternehmen sind allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Inhalte, die sie auf der Plattform bereitstellen.
  3. Unternehmen verpflichten sich, die anfallenden Zahlungen (Provisionen für Vertriebsprofis und die Nutzungspauschale für Selllavie) ordnungsgemäß abzuwickeln. Die Vergütung der Vertriebsprofis erfolgt direkt zwischen Unternehmen und Vertriebsprofis; Selllavie ist an der Provisionsabwicklung nicht beteiligt und übernimmt keine Treuhandfunktion.
  4. Das kostenpflichtige Paket für die Nutzung der Plattform – als einmalig vergüteter Teamstart oder als Abonnement (Ziffer 6.2) – richtet sich nach den bei der Buchung ausgewählten Vertragskonditionen. Das Verschieben, Buchen, Bestätigen oder Gewinnen von Leads, Terminen oder Deals in der Pipeline löst keine automatische Aktivierung eines Abonnements und keine automatische Abbuchung aus.
  5. Unternehmen verpflichten sich, Vertriebsprofis nicht außerhalb der Plattform zu missbrauchen, insbesondere keine unerlaubten Abwerbeversuche zu unternehmen.
  6. Unternehmen sichern zu, dass sie alle gesetzlichen Vorschriften (insbesondere arbeits‑, wettbewerbs‑, datenschutz- und steuerrechtliche Vorgaben) einhalten. Sie stellen Selllavie von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren, soweit der Betreiber diese nicht zu vertreten hat.

4. Pflichten der Vertriebsprofis

  1. Die Anmeldung als Vertriebsprofis steht nur natürlichen Personen offen, die im eigenen Namen oder als rechtsgeschäftlicher Vertreter eines Unternehmens handeln und Unternehmer i. S. v. § 14 BGB sind. Vertriebsprofis müssen sich bei Registrierung vollständig und wahrheitsgemäß identifizieren.
  2. Vertriebsprofis sind verpflichtet, die von Selllavie für jedes Projekt bereitgestellten Onboarding‑Kurse (KI‑gestützte Lernkurse basierend auf den Unterlagen des Unternehmens) vor Übernahme eines Projekts zu absolvieren. Diese Kurse vermitteln eine Einführung in das jeweilige Produkt und die Anforderungen des Unternehmens, ersetzen jedoch keine eigenständige Einarbeitung. Selllavie übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit der Kursinhalte.
  3. Vertriebsprofis sichern zu, dass sie Projekte nur übernehmen, wenn sie über die erforderlichen Kenntnisse und Ressourcen verfügen. Sie verpflichten sich, alle geschäftlichen und technischen Informationen, die sie im Rahmen eines Projekts erhalten, vertraulich zu behandeln und lediglich zur Durchführung des Projekts zu nutzen.
  4. Vertriebsprofis verhandeln ihre Provisionen und Vertragsbedingungen selbstständig mit dem Unternehmen. Die Auszahlungen erfolgen ausschließlich außerhalb der Plattform. Selllavie ist weder zahlungspflichtig noch Beteiligter des Vergütungsarrangements.
  5. Vertriebsprofis müssen ihre Zugangsdaten geheim halten und vor unbefugtem Zugriff schützen. Sie haften für sämtliche Aktivitäten, die über ihr Benutzerkonto vorgenommen werden, soweit sie diese zu vertreten haben.
  6. Vertriebsprofis verpflichten sich, im Umgang mit Unternehmen jederzeit ehrlich, fair und gesetzeskonform zu handeln. Sie stellen Selllavie von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus Verstößen gegen diese Pflichten resultieren.

5. Matching‑ und Projektvergabeprozess

  1. Nach Registrierung kann ein Unternehmen ein Projekt mit den erforderlichen Informationen, Unterlagen und Anforderungen einstellen. Selllavie nutzt ein automatisiertes Matching‑Verfahren, das auf den vom Unternehmen bereitgestellten Informationen basiert, um geeignete Vertriebsprofis vorzuschlagen. Eine Verpflichtung zur tatsächlichen Vermittlung eines Vertriebsprofis besteht nicht.
  2. Vertriebsprofis erhalten projektbezogene Informationen und können das Projekt durch eine Bewerbung oder direkte Annahme übernehmen. Unternehmen können Bewerbungen annehmen oder ablehnen.
  3. Das Matching‑Ergebnis (Fit‑Score) beruht auf einem regelbasierten Bewertungsverfahren, das die eingegebenen Daten der Unternehmen und der Vertriebsprofis nach festgelegten Kriterien auswertet (u. a. Rolle, Arbeitsmodell, Branche, Vergütungsmodell). KI‑Sprachmodelle setzt Selllavie ein, um Texte zu strukturieren und zu formulieren (z. B. Stellenanzeigen, Firmenprofile, Kontaktnachrichten); sie treffen keine Auswahl unter Vertriebsprofis. Über Bewerbungen auf Projekte entscheiden die Unternehmen. Die Freischaltung von Vertriebsprofis erfolgt durch Selllavie oder automatisch nach festen Mindestkriterien, ohne KI. Eine Ablehnung trifft immer ein Mensch. Selllavie behält sich vor, das Verfahren jederzeit anzupassen. Eine Bevorzugung von Vertriebsprofis aufgrund von Provisionszahlungen ist ausgeschlossen.
  4. Der Vertrag über die Durchführung eines Projekts kommt nur zwischen dem Unternehmen und dem Vertriebsprofis zustande, sobald beide Parteien die Annahmeerklärung abgeben.

6. Zahlungsmodell & Gebühren

6.1 Vertragsschluss, Beginn der Entgeltpflicht (keine Testphase)

Der Vertrag über die Nutzung der Plattform kommt zustande, sobald das Unternehmen im Buchungsprozess ein kostenpflichtiges Paket auswählt und den Buchungsvorgang abschließt (z. B. durch Bestätigung der Bestellung im Checkout oder Annahme eines persönlichen Angebots über den darin enthaltenen Zahlungslink) („Vertragsschluss”).

Ab Vertragsschluss schuldet das Unternehmen die im Buchungsprozess oder im persönlichen Angebot ausgewiesene Vergütung: beim Teamstart den ausgewiesenen Einmalbetrag, bei einem Abonnement die monatliche Plattformgebühr („Abonnementbeginn”). Eine kostenfreie Testphase besteht nicht.

6.2 Vertragsmodelle, Leistungsumfang und Preise

Selllavie bietet zwei Vertragsmodelle an:

a) Teamstart (einmalige Zusammenarbeit): Das Unternehmen zahlt einmalig einen Festbetrag für einen vollständigen Durchlauf durch den Selllavie-Pool in der gebuchten Stufe – „Selllavie Autopilot" (eine Stelle), „Selllavie Sales-Team" (zwei Stellen, Einarbeitungspfad, Selllavie Academy, Testgespräch-Mappe und vier Wochen Begleitung durch einen Sales-Trainer mit einem festen Gespräch pro Woche) oder „Selllavie Sales-Team Plus" (wie Sales-Team, mit acht Wochen Begleitung, Überarbeitung der Vertriebsstrategie und Pitch-Review). Ergänzend buchbar sind eine dritte Stelle im selben Durchlauf, die Aufstockung vom Autopilot auf das Sales-Team innerhalb von dreißig (30) Tagen gegen Zahlung der Differenz sowie das optionale Standby (Ziffer 6.8). Der Teamstart verlängert sich nicht und bedarf keiner Kündigung (Ziffer 9.6). Eine Gebühr je eingestelltem Vertriebsprofi oder eine Vermittlungsprovision fällt nicht an.

b) Abonnement (nur Bestandsverträge): Für Verträge, die vor dem 9. September 2026 als Abonnement geschlossen wurden („Selllavie Plattform", „Selllavie Autopilot", „Selllavie Sales-Team" – bis zum 13.08.2026 „Selllavie Autopilot Premium"), gelten die Abonnement-Regelungen dieser AGB fort (insbesondere Ziffern 6.3, 7.1 bis 7.6, 8 und 9.1 bis 9.5). Neue Abonnements dieser Pakete werden nicht mehr angeboten.

Der konkrete Leistungsumfang und die Vergütung ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Buchungsprozess oder im persönlichen Angebot dargestellten Leistungsbeschreibung und Preisdarstellung. Maßgeblich ist ausschließlich der dort angezeigte Preis. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

6.3 Abrechnungszeitraum, Fälligkeit

Die Plattformgebühr eines Abonnements wird monatlich im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum erhoben und ist zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums zur Zahlung fällig.

Der Einmalbetrag des Teamstarts ist mit Vertragsschluss fällig. Die Leistungserbringung beginnt nach Zahlungseingang, sobald das Unternehmen die für die Einrichtung erforderlichen Informationen bereitgestellt hat (Ziffer 7.2 lit. c); die aktive Ansprache startet spätestens 48 Stunden nach dem Einrichtungsgespräch.

Sofern Zahlung per Rechnung vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist.

6.4 Zahlungsarten

Zahlungen können – je nach vom Betreiber angebotener Auswahl – insbesondere per Kreditkarte, Lastschrift, PayPal oder Rechnung erfolgen. Das Unternehmen stellt sicher, dass die gewählte Zahlungsart gültig ist und ausreichende Deckung besteht. Ein Wechsel der Zahlungsart ist dem Betreiber rechtzeitig mitzuteilen.

6.5 Zahlungsverzug, Sperrung

Gerät das Unternehmen mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Selllavie berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen vorübergehend zu sperren. Selllavie kann außerdem gesetzliche Verzugszinsen geltend machen. Etwaige Mahn- und Beitreibungskosten werden nur geltend gemacht, soweit sie tatsächlich anfallen und angemessen sind. Die Pflicht zur Zahlung der Plattformgebühr bleibt während der Sperrung bestehen, soweit die Sperrung durch das Unternehmen zu vertreten ist.

6.6 Keine Provisionsabwicklung durch Selllavie

Sämtliche Provisionen und Vergütungen zwischen Unternehmen und Vertriebsprofis werden außerhalb der Plattform vereinbart und abgewickelt. Selllavie ist an diesen Zahlungen nicht beteiligt und erhebt keine Vermittlungsprovision.

6.7 Änderungen der Gebühren / Preisänderungen

Selllavie ist berechtigt, die Gebühren für die Nutzung der Plattform mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Änderungen werden den Unternehmen mindestens vier (4) Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

Widerspricht das Unternehmen nicht innerhalb von zwei (2) Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Im Falle des Widerspruchs ist Selllavie berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ordentlich zu kündigen.

Hinweis: Für Neuverträge gilt stets der im jeweiligen Buchungsprozess oder persönlichen Angebot angezeigte Preis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

6.8 Standby (optional, nach dem Teamstart)

Nach Abschluss eines Teamstarts kann das Unternehmen das optionale „Standby" buchen: Gegen eine monatliche Gebühr bleiben der Zugang zur Plattform, die Bewerber-Übersicht und die Selllavie Academy geöffnet, und neu in den Pool aufgenommene passende Vertriebsprofis werden für die eingerichteten Stellen weiter angesprochen. Das Standby wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, hat keine Mindestlaufzeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden. Die Ziffern 7 und 8 finden auf das Standby keine Anwendung.

7. Garantien und Zusagen (Abonnements „Selllavie Autopilot" und „Selllavie Sales-Team"; Teamstart)

7.1 Gegenstand der Start-Garantie (Abonnement)

Für die Abonnementmodelle „Selllavie Autopilot" und „Selllavie Sales-Team" (bis zum 13.08.2026 unter der Bezeichnung „Selllavie Autopilot Premium" angeboten; jeweils Plattform inklusive Selllavie Bot und Einrichtung durch Selllavie) gewährt Selllavie den Unternehmen folgende freiwillige Garantie („Start-Garantie"): Gehen innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Aktivierung der eingerichteten Stelle (Ziffer 7.2) weniger als zehn (10) Rückmeldungen passender Vertriebsprofis auf diese Stelle ein, erstattet Selllavie dem Unternehmen auf Verlangen die für den ersten Monat gezahlte Paketgebühr („Geld-zurück-Garantie"). Für das Paket „Selllavie Plattform" wird die Start-Garantie nicht gewährt.

Unabhängig von der Geld-zurück-Garantie setzt Selllavie die aktive Ansprache passender Vertriebsprofis ohne zusätzliche Kosten fort, bis ein passender Vertriebsprofi die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen aufgenommen hat, längstens jedoch für die Dauer der laufenden Mitgliedschaft („Weiter-Sourcing").

7.2 Voraussetzungen

Die Garantie setzt voraus, dass

  • a) es sich um eine echte, aktuell besetzbare Vertriebsstelle des Unternehmens handelt,
  • b) Stelle und Suchprofil durch Selllavie (persönlicher Ansprechpartner) eingerichtet wurden – die 30-Tage-Frist beginnt mit der Aktivierung der eingerichteten Stelle,
  • c) das Unternehmen die für die Einrichtung erforderlichen Informationen bereitstellt und zumutbar mitwirkt, und
  • d) das den Vertriebsprofis angebotene Vergütungsmodell marktüblich ist oder mit dem persönlichen Ansprechpartner abgestimmt wurde. Orientierung zu marktüblichen Modellen und Spannen bietet der von Selllavie bereitgestellte „Provisions-Kompass"; die Abstimmung erfolgt regelmäßig im Rahmen der Einrichtung nach lit. b).

7.3 Begriff der Rückmeldung; „passend"

Als Rückmeldung zählt jede Antwort oder Interessensbekundung eines passenden Vertriebsprofis auf die eingerichtete Stelle über die Selllavie-Plattform. „Passend" bedeutet, dass das Selllavie-Matching den Vertriebsprofi anhand seines Profils als zur Stelle passend eingestuft hat (Fit-Score). Persönlich interviewte und sales-gecheckte Vertriebsprofis sind zusätzlich am „Selllavie Certified"-Badge erkennbar.

7.4 Geltendmachung und Abwicklung

Eine Erstattung aus dieser Ziffer 7 (Start-Garantie ebenso wie Team-Garantie, Ziffer 7.5) ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Ablauf der jeweiligen 30-Tage-Frist in Textform geltend zu machen (formlose E-Mail an info@selllavie.de genügt). Die Erstattung erfolgt innerhalb von vierzehn (14) Tagen auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.

7.5 Team-Garantie im Abonnement „Selllavie Sales-Team"

Für das Paket „Selllavie Sales-Team" gewährt Selllavie zusätzlich folgende freiwillige Garantie („Team-Garantie"): Führt bzw. bucht das durch Selllavie zusammengestellte Vertriebsteam innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Aufnahme der Tätigkeit des ersten vermittelten Vertriebsprofis weniger als zehn (10) qualifizierte Verkaufsgespräche für das Unternehmen, erstattet Selllavie dem Unternehmen auf Verlangen die für den ersten Monat gezahlte Paketgebühr. „Qualifiziertes Verkaufsgespräch" ist ein per Telefon, Video oder vor Ort geführtes Erstgespräch über das Angebot des Unternehmens oder ein mit dem Interessenten verbindlich vereinbarter und bestätigter Ersttermin, jeweils mit einem Interessenten, der dem im Rahmen der Einrichtung gemeinsam festgelegten und in Textform festgehaltenen Zielkundenprofil entspricht. Änderungen des Zielkundenprofils bedürfen des beiderseitigen Einvernehmens in Textform.

Die Team-Garantie setzt neben Ziffer 7.2 voraus, dass die Arbeitsgrundlage des Teams bei der Einrichtung gemeinsam festgehalten wird und im Garantiezeitraum in vergleichbarem Umfang fortbesteht: bei Unternehmen mit laufenden Interessenten-Anfragen deren ungefährer Umfang — bei Ansprache auf Initiative des Teams (aktive Akquise) die vereinbarte Kontaktbasis und die zulässigen Ansprache-Kanäle. Für die rechtliche Zulässigkeit der Ansprache über die vereinbarten Kanäle ist das Unternehmen verantwortlich. Die Erstattung ist auf die erste Monatsgebühr begrenzt; die Mitgliedschaft besteht unabhängig von der Erstattung fort und wird ab dem zweiten Monat regulär berechnet. Sie bleibt jederzeit monatlich kündbar (Ziffer 9). Unabhängig von der Erstattung setzt Selllavie den Team-Aufbau und die aktive Ansprache passender Vertriebsprofis für die Dauer der laufenden Mitgliedschaft ohne zusätzliche Kosten fort.

Erfassung und Bestätigung: Die qualifizierten Verkaufsgespräche werden fortlaufend in der Selllavie-Plattform erfasst; das Unternehmen kann die Einträge dort jederzeit einsehen. Selllavie übersendet dem Unternehmen während des Garantiezeitraums mindestens wöchentlich sowie nach dessen Ablauf eine Übersicht der erfassten Gespräche per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse. Das Unternehmen kann jedem Eintrag innerhalb von sieben (7) Tagen ab Zugang der E-Mail widersprechen, in der der Eintrag erstmals aufgeführt ist — per Klick in der Plattform (mit kurzer Begründung) oder durch formlose Antwort auf die E-Mail. Auf die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs weist Selllavie in jeder Übersichts-E-Mail gesondert hin. Widerspricht das Unternehmen einem Eintrag nicht fristgerecht, gilt der Eintrag als bestätigt und zählt für die Team-Garantie. Offensichtlich unzutreffende Einträge zählen auch ohne Widerspruch nicht. Einträge, denen fristgerecht widersprochen wurde, zählen nur, wenn die Parteien sich in Textform über ihre Berücksichtigung verständigen.

7.6 Einmaligkeit (Abonnement)

Aus dieser Ziffer 7 wird je Unternehmen insgesamt höchstens eine Monatsgebühr erstattet — unabhängig davon, ob Start-Garantie, Team-Garantie oder beide betroffen sind. Die Start-Garantie bezieht sich auf die erste über eines der Pakete „Selllavie Autopilot" oder „Selllavie Sales-Team" eingerichtete Stelle.

7.7 Zusagen beim Teamstart

a) Start-Garantie: Gehen innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Beginn der aktiven Ansprache weniger als zehn (10) Rückmeldungen passender Vertriebsprofis (Ziffer 7.3) auf die im Teamstart eingerichteten Stellen ein – bei mehreren Stellen zusammengerechnet –, erstattet Selllavie dem Unternehmen auf Verlangen den für den Teamstart gezahlten Betrag vollständig. Die Voraussetzungen nach Ziffer 7.2 gelten entsprechend; an die Stelle der 30-Tage-Frist tritt die 14-Tage-Frist ab Beginn der Ansprache. Die Erstattung ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Ablauf der Frist in Textform geltend zu machen und wird innerhalb von vierzehn (14) Tagen auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel geleistet; mit der Erstattung endet der Teamstart. Für die Aufstockung und die dritte Stelle (Ziffer 6.2 lit. a) wird keine gesonderte Start-Garantie gewährt; sie bezieht sich auf den ersten gebuchten Durchlauf.

b) Team-Zusage (Stufen „Selllavie Sales-Team" und „Selllavie Sales-Team Plus"): Führt bzw. bucht das mit Selllavie aufgebaute Vertriebsteam innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Aufnahme der Tätigkeit des ersten Vertriebsprofis weniger als zehn (10) qualifizierte Verkaufsgespräche im Sinne von Ziffer 7.5, setzt Selllavie die aktive Ansprache passender Vertriebsprofis und die wöchentlichen Gespräche mit dem Sales-Trainer ohne zusätzliche Kosten fort, bis zehn (10) qualifizierte Verkaufsgespräche geführt oder gebucht sind. Eine Erstattung ist mit der Team-Zusage nicht verbunden. Voraussetzungen, Zielkundenprofil, Arbeitsgrundlage sowie Erfassung, wöchentliche Übersicht und Widerspruch richten sich nach Ziffer 7.5. Die Fortsetzung setzt voraus, dass die Arbeitsgrundlage in vergleichbarem Umfang fortbesteht und das Unternehmen an den Gesprächen mit dem Sales-Trainer und an den Kandidatengesprächen zumutbar mitwirkt; sie endet, wenn das Unternehmen die Mitwirkung einstellt oder die Zusammenarbeit in Textform beendet.

c) Je Teamstart wird höchstens einmal erstattet. Die gesetzlichen Rechte des Unternehmens bleiben unberührt.

7.8 Gesetzliche Rechte

Die gesetzlichen Rechte des Unternehmens bleiben von diesen Garantien und Zusagen unberührt und werden durch sie nicht eingeschränkt.

8. Treuerabatt bei den Paketen „Selllavie Autopilot" und „Selllavie Sales-Team"

8.1 Treuerabatt ab dem dritten Monat

Besteht die Mitgliedschaft in einem der Pakete „Selllavie Autopilot" oder „Selllavie Sales-Team" (vormals „Selllavie Autopilot Premium") ununterbrochen fort und wurden die ersten beiden Monatsgebühren vollständig entrichtet, ermäßigt sich die jeweilige Paketgebühr ab dem dritten Monat dauerhaft um zehn Prozent (10 %) für die gesamte weitere Laufzeit der Mitgliedschaft.

Der Treuerabatt wird von Selllavie ohne gesonderten Antrag gewährt und automatisch auf die künftigen Abrechnungen angewendet. Er entfällt, wenn die Mitgliedschaft endet, und lebt bei einer späteren Neuanmeldung nicht wieder auf.

8.1a Geltungsbereich

Ziffer 8 gilt ausschließlich für Abonnements (Ziffer 6.2 lit. b). Auf den Teamstart und das Standby findet sie keine Anwendung.

8.2 Gesetzliche Rechte

Die gesetzlichen Rechte des Unternehmens bleiben durch den Treuerabatt unberührt.

9. Laufzeit & Kündigung

9.1 Vertragslaufzeit

Abonnements (Ziffer 6.2 lit. b) und das Standby (Ziffer 6.8) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen; eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Der Teamstart ist auf die Erbringung der gebuchten Leistungen gerichtet, verlängert sich nicht und bedarf keiner Kündigung (Ziffer 9.6).

9.2 Ordentliche Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums ordentlich gekündigt werden.

9.3 Form der Kündigung

Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung beim Vertragspartner.

9.4 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Selllavie insbesondere vor, wenn

  • a) das Unternehmen trotz Mahnung mit der Zahlung der Plattformgebühr mehr als 14 Kalendertage in Verzug ist, oder
  • b) ein schuldhafter Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt und der Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abgestellt wird, oder
  • c) Tatsachen vorliegen, die den begründeten Verdacht von Missbrauch der Plattform, strafbaren Handlungen oder schwerwiegenden Rechtsverletzungen rechtfertigen.

9.5 Folgen der Kündigung (Abonnement, Standby)

Mit Wirksamwerden der Kündigung endet der Zugang zur Plattform. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung sind alle bis dahin entstandenen Gebühren zu zahlen. Bereits begonnene oder zwischen Unternehmen und Vertriebsprofis vereinbarte Projekte sind von den Parteien außerhalb der Plattform eigenverantwortlich abzuwickeln; Selllavie wird nicht Vertragspartner dieser Projektverhältnisse.

9.6 Ende des Teamstarts

Der Teamstart endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Durchlauf durch den Selllavie-Pool abgeschlossen ist – die passenden Vertriebsprofis aus dem Pool also angesprochen wurden – und die gebuchten Wochen der Begleitung durch den Sales-Trainer geleistet sind; die Team-Zusage (Ziffer 7.7 lit. b) bleibt davon unberührt. Die Ergebnisse des Teamstarts bleiben dem Unternehmen erhalten: die Bewerber-Übersicht mit allen Kandidaten und Entscheidungen sowie der Einarbeitungspfad; der laufende Zugang zur Plattform und zur Selllavie Academy wird über das Standby (Ziffer 6.8) fortgeführt. Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Vertriebsprofis bleiben vom Ende des Teamstarts unberührt.

10. Haftung & Haftungsausschluss

  1. Selllavie haftet nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der zwischen Unternehmen und Vertriebsprofis geschlossenen Verträge. Die Plattform ist lediglich Vermittler und übernimmt keine Verantwortung für Inhalt, Qualität, Zeitplan, Preisgestaltung oder Erfolg der Verträge.
  2. Selllavie haftet nicht für Schäden, die durch falsche, unvollständige oder rechtswidrige Angaben von Nutzern entstehen. Nutzer sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und alle gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
  3. Für Verlust von Daten haftet Selllavie nur, soweit der Verlust nicht durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Nutzers hätte vermieden werden können.
  4. Selllavie übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit der Plattform oder dafür, dass die Dienste ohne Unterbrechungen, zeitgerecht, sicher oder fehlerfrei zur Verfügung stehen. Wartungsarbeiten, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Selllavie liegen, können zu einer kurzfristigen Störung führen.
  5. Soweit die Haftung von Selllavie ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.

11. Datenschutz & Kommunikation

  1. Selllavie erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Nutzer ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung der Plattform geregelt.
  2. Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass Selllavie sie per E‑Mail oder über die Plattform zum Zwecke der Vertragsdurchführung kontaktiert.
  3. Unternehmen und Vertriebsprofis dürfen personenbezogene Daten (insbesondere Kontaktdaten) anderer Nutzer, die ihnen im Rahmen der Plattformnutzung bekannt werden, nur zur Vertragsabwicklung und nicht zu Werbe‑ oder anderen Zwecken nutzen.

12. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Betreibers in Frankfurt am Main.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
  4. Selllavie behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Nutzer werden spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der neuen Regelungen in Textform informiert. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen.

Haftungsausschluss/Disclaimer

Die auf selllavie.de bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtliche Beratung dar. Selllavie ist technischer Betreiber der Vertriebsplattform und vermittelt lediglich den Kontakt zwischen Unternehmen und selbständigen Vertriebsprofis (Vertriebsprofis). Selllavie ist nicht Vertragspartei der zwischen Unternehmen und Vertriebsprofis geschlossenen Verträge und übernimmt keine Garantie für deren Zustandekommen oder Erfolg.

Die in den Projekten bereitgestellten Angaben stammen von den jeweiligen Nutzern. Selllavie übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Angaben und ist nicht verpflichtet, diese zu überprüfen.

Selllavie haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung der Plattform oder der Inhalte entstehen, es sei denn, diese sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Betreibers zurückzuführen.

Die Nutzung der Plattform erfolgt auf eigene Gefahr.

Abgrenzung der Plattformrolle

Selllavie betreibt eine B2B‑Vermittlungsplattform zur digitalen Kontaktanbahnung zwischen Unternehmen und Vertriebsprofis. Dabei werden folgende Grundsätze eingehalten:

  • Keine Vertragspartei: Selllavie ist nicht Vertragspartner der durch die Plattform vermittelten Vertriebsverträge. Der Vertrag wird ausschließlich zwischen dem Unternehmen und dem Vertriebsprofis geschlossen.
  • Keine Provisionserhebung: Selllavie erhebt keine Provision auf die zwischen Unternehmen und Vertriebsprofis vereinbarte Vergütung und ist an der Zahlung nicht beteiligt.
  • Monetarisierung über Paketgebühren: Die Abrechnung für Unternehmen richtet sich ausschließlich nach den gebuchten Vertragskonditionen (Teamstart als Einmalbetrag, Abonnement oder Standby). Pipeline-Aktionen, bestätigte Termine oder gewonnene Deals lösen keine automatische Zahlung aus. Vertriebsprofis nutzen die Plattform kostenlos.
  • Rolle als Host‑Provider: Selllavie stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung. Inhalte werden von Nutzern eigenverantwortlich eingestellt. Selllavie prüft die Inhalte nicht vorab, entfernt aber bei Kenntnis von Rechtsverstößen die betroffenen Inhalte unverzüglich.
  • Keine Erfolgs- oder Qualitätsgarantie: Selllavie garantiert weder einen erfolgreichen Abschluss noch die Qualität der vermittelten Dienstleistungen. Die Verantwortung für die Leistungserbringung liegt allein bei den Vertragsparteien.
  • Neutralität bei der Auswahl: Die Reihenfolge der Matching‑Ergebnisse orientiert sich an den Suchkriterien der Unternehmen und der Qualifikation der Vertriebsprofis; Provisionszahlungen oder andere Vorteile dürfen keinen Einfluss auf das Ranking haben.
  • Pflicht zur Transparenz: Alle relevanten Informationen zu Projekten, Vergütung und Bedingungen sind offen zu legen. Unternehmen und Vertriebsprofis müssen wahrheitsgemäße Angaben machen und Selllavie über Änderungen informieren.

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