für die Vertriebsplattform Selllavie
Selllavie ist eine digitale Vertriebsplattform, die Unternehmen (im Folgenden „Unternehmen") und selbständige Vertriebsprofis (im Folgenden „Vertriebsprofis") zusammenbringt. Unternehmen präsentieren auf der Plattform Projekte und Vertriebsaufgaben, während registrierte Vertriebsprofis diese Projekte übernehmen und die Abwicklung mit dem Unternehmen eigenverantwortlich verhandeln.
Selllavie richtet sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne von § 14 BGB; eine Nutzung durch Verbraucher i. S. v. § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Plattformbetreiber ("Selllavie" oder „Betreiber") stellt lediglich die technische Infrastruktur bereit und ist weder Käufer noch Verkäufer noch Dienstleister der durch Unternehmen und Vertriebsprofis geschlossenen Verträge.
Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen Selllavie und den registrierten Nutzern (Unternehmen und Vertriebsprofis). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Selllavie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
Der Vertrag über die Nutzung der Plattform kommt zustande, sobald das Unternehmen im Buchungsprozess ein kostenpflichtiges Paket auswählt und den Buchungsvorgang abschließt (z. B. durch Bestätigung der Bestellung im Checkout oder Annahme eines persönlichen Angebots über den darin enthaltenen Zahlungslink) („Vertragsschluss”).
Ab Vertragsschluss schuldet das Unternehmen die im Buchungsprozess oder im persönlichen Angebot ausgewiesene Vergütung: beim Teamstart den ausgewiesenen Einmalbetrag, bei einem Abonnement die monatliche Plattformgebühr („Abonnementbeginn”). Eine kostenfreie Testphase besteht nicht.
Selllavie bietet zwei Vertragsmodelle an:
a) Teamstart (einmalige Zusammenarbeit): Das Unternehmen zahlt einmalig einen Festbetrag für einen vollständigen Durchlauf durch den Selllavie-Pool in der gebuchten Stufe – „Selllavie Autopilot" (eine Stelle), „Selllavie Sales-Team" (zwei Stellen, Einarbeitungspfad, Selllavie Academy, Testgespräch-Mappe und vier Wochen Begleitung durch einen Sales-Trainer mit einem festen Gespräch pro Woche) oder „Selllavie Sales-Team Plus" (wie Sales-Team, mit acht Wochen Begleitung, Überarbeitung der Vertriebsstrategie und Pitch-Review). Ergänzend buchbar sind eine dritte Stelle im selben Durchlauf, die Aufstockung vom Autopilot auf das Sales-Team innerhalb von dreißig (30) Tagen gegen Zahlung der Differenz sowie das optionale Standby (Ziffer 6.8). Der Teamstart verlängert sich nicht und bedarf keiner Kündigung (Ziffer 9.6). Eine Gebühr je eingestelltem Vertriebsprofi oder eine Vermittlungsprovision fällt nicht an.
b) Abonnement (nur Bestandsverträge): Für Verträge, die vor dem 9. September 2026 als Abonnement geschlossen wurden („Selllavie Plattform", „Selllavie Autopilot", „Selllavie Sales-Team" – bis zum 13.08.2026 „Selllavie Autopilot Premium"), gelten die Abonnement-Regelungen dieser AGB fort (insbesondere Ziffern 6.3, 7.1 bis 7.6, 8 und 9.1 bis 9.5). Neue Abonnements dieser Pakete werden nicht mehr angeboten.
Der konkrete Leistungsumfang und die Vergütung ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Buchungsprozess oder im persönlichen Angebot dargestellten Leistungsbeschreibung und Preisdarstellung. Maßgeblich ist ausschließlich der dort angezeigte Preis. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Die Plattformgebühr eines Abonnements wird monatlich im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum erhoben und ist zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums zur Zahlung fällig.
Der Einmalbetrag des Teamstarts ist mit Vertragsschluss fällig. Die Leistungserbringung beginnt nach Zahlungseingang, sobald das Unternehmen die für die Einrichtung erforderlichen Informationen bereitgestellt hat (Ziffer 7.2 lit. c); die aktive Ansprache startet spätestens 48 Stunden nach dem Einrichtungsgespräch.
Sofern Zahlung per Rechnung vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist.
Zahlungen können – je nach vom Betreiber angebotener Auswahl – insbesondere per Kreditkarte, Lastschrift, PayPal oder Rechnung erfolgen. Das Unternehmen stellt sicher, dass die gewählte Zahlungsart gültig ist und ausreichende Deckung besteht. Ein Wechsel der Zahlungsart ist dem Betreiber rechtzeitig mitzuteilen.
Gerät das Unternehmen mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Selllavie berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen vorübergehend zu sperren. Selllavie kann außerdem gesetzliche Verzugszinsen geltend machen. Etwaige Mahn- und Beitreibungskosten werden nur geltend gemacht, soweit sie tatsächlich anfallen und angemessen sind. Die Pflicht zur Zahlung der Plattformgebühr bleibt während der Sperrung bestehen, soweit die Sperrung durch das Unternehmen zu vertreten ist.
Sämtliche Provisionen und Vergütungen zwischen Unternehmen und Vertriebsprofis werden außerhalb der Plattform vereinbart und abgewickelt. Selllavie ist an diesen Zahlungen nicht beteiligt und erhebt keine Vermittlungsprovision.
Selllavie ist berechtigt, die Gebühren für die Nutzung der Plattform mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Änderungen werden den Unternehmen mindestens vier (4) Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
Widerspricht das Unternehmen nicht innerhalb von zwei (2) Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Im Falle des Widerspruchs ist Selllavie berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ordentlich zu kündigen.
Hinweis: Für Neuverträge gilt stets der im jeweiligen Buchungsprozess oder persönlichen Angebot angezeigte Preis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Nach Abschluss eines Teamstarts kann das Unternehmen das optionale „Standby" buchen: Gegen eine monatliche Gebühr bleiben der Zugang zur Plattform, die Bewerber-Übersicht und die Selllavie Academy geöffnet, und neu in den Pool aufgenommene passende Vertriebsprofis werden für die eingerichteten Stellen weiter angesprochen. Das Standby wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, hat keine Mindestlaufzeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden. Die Ziffern 7 und 8 finden auf das Standby keine Anwendung.
Für die Abonnementmodelle „Selllavie Autopilot" und „Selllavie Sales-Team" (bis zum 13.08.2026 unter der Bezeichnung „Selllavie Autopilot Premium" angeboten; jeweils Plattform inklusive Selllavie Bot und Einrichtung durch Selllavie) gewährt Selllavie den Unternehmen folgende freiwillige Garantie („Start-Garantie"): Gehen innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Aktivierung der eingerichteten Stelle (Ziffer 7.2) weniger als zehn (10) Rückmeldungen passender Vertriebsprofis auf diese Stelle ein, erstattet Selllavie dem Unternehmen auf Verlangen die für den ersten Monat gezahlte Paketgebühr („Geld-zurück-Garantie"). Für das Paket „Selllavie Plattform" wird die Start-Garantie nicht gewährt.
Unabhängig von der Geld-zurück-Garantie setzt Selllavie die aktive Ansprache passender Vertriebsprofis ohne zusätzliche Kosten fort, bis ein passender Vertriebsprofi die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen aufgenommen hat, längstens jedoch für die Dauer der laufenden Mitgliedschaft („Weiter-Sourcing").
Die Garantie setzt voraus, dass
Als Rückmeldung zählt jede Antwort oder Interessensbekundung eines passenden Vertriebsprofis auf die eingerichtete Stelle über die Selllavie-Plattform. „Passend" bedeutet, dass das Selllavie-Matching den Vertriebsprofi anhand seines Profils als zur Stelle passend eingestuft hat (Fit-Score). Persönlich interviewte und sales-gecheckte Vertriebsprofis sind zusätzlich am „Selllavie Certified"-Badge erkennbar.
Eine Erstattung aus dieser Ziffer 7 (Start-Garantie ebenso wie Team-Garantie, Ziffer 7.5) ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Ablauf der jeweiligen 30-Tage-Frist in Textform geltend zu machen (formlose E-Mail an info@selllavie.de genügt). Die Erstattung erfolgt innerhalb von vierzehn (14) Tagen auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.
Für das Paket „Selllavie Sales-Team" gewährt Selllavie zusätzlich folgende freiwillige Garantie („Team-Garantie"): Führt bzw. bucht das durch Selllavie zusammengestellte Vertriebsteam innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Aufnahme der Tätigkeit des ersten vermittelten Vertriebsprofis weniger als zehn (10) qualifizierte Verkaufsgespräche für das Unternehmen, erstattet Selllavie dem Unternehmen auf Verlangen die für den ersten Monat gezahlte Paketgebühr. „Qualifiziertes Verkaufsgespräch" ist ein per Telefon, Video oder vor Ort geführtes Erstgespräch über das Angebot des Unternehmens oder ein mit dem Interessenten verbindlich vereinbarter und bestätigter Ersttermin, jeweils mit einem Interessenten, der dem im Rahmen der Einrichtung gemeinsam festgelegten und in Textform festgehaltenen Zielkundenprofil entspricht. Änderungen des Zielkundenprofils bedürfen des beiderseitigen Einvernehmens in Textform.
Die Team-Garantie setzt neben Ziffer 7.2 voraus, dass die Arbeitsgrundlage des Teams bei der Einrichtung gemeinsam festgehalten wird und im Garantiezeitraum in vergleichbarem Umfang fortbesteht: bei Unternehmen mit laufenden Interessenten-Anfragen deren ungefährer Umfang — bei Ansprache auf Initiative des Teams (aktive Akquise) die vereinbarte Kontaktbasis und die zulässigen Ansprache-Kanäle. Für die rechtliche Zulässigkeit der Ansprache über die vereinbarten Kanäle ist das Unternehmen verantwortlich. Die Erstattung ist auf die erste Monatsgebühr begrenzt; die Mitgliedschaft besteht unabhängig von der Erstattung fort und wird ab dem zweiten Monat regulär berechnet. Sie bleibt jederzeit monatlich kündbar (Ziffer 9). Unabhängig von der Erstattung setzt Selllavie den Team-Aufbau und die aktive Ansprache passender Vertriebsprofis für die Dauer der laufenden Mitgliedschaft ohne zusätzliche Kosten fort.
Erfassung und Bestätigung: Die qualifizierten Verkaufsgespräche werden fortlaufend in der Selllavie-Plattform erfasst; das Unternehmen kann die Einträge dort jederzeit einsehen. Selllavie übersendet dem Unternehmen während des Garantiezeitraums mindestens wöchentlich sowie nach dessen Ablauf eine Übersicht der erfassten Gespräche per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse. Das Unternehmen kann jedem Eintrag innerhalb von sieben (7) Tagen ab Zugang der E-Mail widersprechen, in der der Eintrag erstmals aufgeführt ist — per Klick in der Plattform (mit kurzer Begründung) oder durch formlose Antwort auf die E-Mail. Auf die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs weist Selllavie in jeder Übersichts-E-Mail gesondert hin. Widerspricht das Unternehmen einem Eintrag nicht fristgerecht, gilt der Eintrag als bestätigt und zählt für die Team-Garantie. Offensichtlich unzutreffende Einträge zählen auch ohne Widerspruch nicht. Einträge, denen fristgerecht widersprochen wurde, zählen nur, wenn die Parteien sich in Textform über ihre Berücksichtigung verständigen.
Aus dieser Ziffer 7 wird je Unternehmen insgesamt höchstens eine Monatsgebühr erstattet — unabhängig davon, ob Start-Garantie, Team-Garantie oder beide betroffen sind. Die Start-Garantie bezieht sich auf die erste über eines der Pakete „Selllavie Autopilot" oder „Selllavie Sales-Team" eingerichtete Stelle.
a) Start-Garantie: Gehen innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Beginn der aktiven Ansprache weniger als zehn (10) Rückmeldungen passender Vertriebsprofis (Ziffer 7.3) auf die im Teamstart eingerichteten Stellen ein – bei mehreren Stellen zusammengerechnet –, erstattet Selllavie dem Unternehmen auf Verlangen den für den Teamstart gezahlten Betrag vollständig. Die Voraussetzungen nach Ziffer 7.2 gelten entsprechend; an die Stelle der 30-Tage-Frist tritt die 14-Tage-Frist ab Beginn der Ansprache. Die Erstattung ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Ablauf der Frist in Textform geltend zu machen und wird innerhalb von vierzehn (14) Tagen auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel geleistet; mit der Erstattung endet der Teamstart. Für die Aufstockung und die dritte Stelle (Ziffer 6.2 lit. a) wird keine gesonderte Start-Garantie gewährt; sie bezieht sich auf den ersten gebuchten Durchlauf.
b) Team-Zusage (Stufen „Selllavie Sales-Team" und „Selllavie Sales-Team Plus"): Führt bzw. bucht das mit Selllavie aufgebaute Vertriebsteam innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Aufnahme der Tätigkeit des ersten Vertriebsprofis weniger als zehn (10) qualifizierte Verkaufsgespräche im Sinne von Ziffer 7.5, setzt Selllavie die aktive Ansprache passender Vertriebsprofis und die wöchentlichen Gespräche mit dem Sales-Trainer ohne zusätzliche Kosten fort, bis zehn (10) qualifizierte Verkaufsgespräche geführt oder gebucht sind. Eine Erstattung ist mit der Team-Zusage nicht verbunden. Voraussetzungen, Zielkundenprofil, Arbeitsgrundlage sowie Erfassung, wöchentliche Übersicht und Widerspruch richten sich nach Ziffer 7.5. Die Fortsetzung setzt voraus, dass die Arbeitsgrundlage in vergleichbarem Umfang fortbesteht und das Unternehmen an den Gesprächen mit dem Sales-Trainer und an den Kandidatengesprächen zumutbar mitwirkt; sie endet, wenn das Unternehmen die Mitwirkung einstellt oder die Zusammenarbeit in Textform beendet.
c) Je Teamstart wird höchstens einmal erstattet. Die gesetzlichen Rechte des Unternehmens bleiben unberührt.
Die gesetzlichen Rechte des Unternehmens bleiben von diesen Garantien und Zusagen unberührt und werden durch sie nicht eingeschränkt.
Besteht die Mitgliedschaft in einem der Pakete „Selllavie Autopilot" oder „Selllavie Sales-Team" (vormals „Selllavie Autopilot Premium") ununterbrochen fort und wurden die ersten beiden Monatsgebühren vollständig entrichtet, ermäßigt sich die jeweilige Paketgebühr ab dem dritten Monat dauerhaft um zehn Prozent (10 %) für die gesamte weitere Laufzeit der Mitgliedschaft.
Der Treuerabatt wird von Selllavie ohne gesonderten Antrag gewährt und automatisch auf die künftigen Abrechnungen angewendet. Er entfällt, wenn die Mitgliedschaft endet, und lebt bei einer späteren Neuanmeldung nicht wieder auf.
Ziffer 8 gilt ausschließlich für Abonnements (Ziffer 6.2 lit. b). Auf den Teamstart und das Standby findet sie keine Anwendung.
Die gesetzlichen Rechte des Unternehmens bleiben durch den Treuerabatt unberührt.
Abonnements (Ziffer 6.2 lit. b) und das Standby (Ziffer 6.8) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen; eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Der Teamstart ist auf die Erbringung der gebuchten Leistungen gerichtet, verlängert sich nicht und bedarf keiner Kündigung (Ziffer 9.6).
Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums ordentlich gekündigt werden.
Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung beim Vertragspartner.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Selllavie insbesondere vor, wenn
Mit Wirksamwerden der Kündigung endet der Zugang zur Plattform. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung sind alle bis dahin entstandenen Gebühren zu zahlen. Bereits begonnene oder zwischen Unternehmen und Vertriebsprofis vereinbarte Projekte sind von den Parteien außerhalb der Plattform eigenverantwortlich abzuwickeln; Selllavie wird nicht Vertragspartner dieser Projektverhältnisse.
Der Teamstart endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Durchlauf durch den Selllavie-Pool abgeschlossen ist – die passenden Vertriebsprofis aus dem Pool also angesprochen wurden – und die gebuchten Wochen der Begleitung durch den Sales-Trainer geleistet sind; die Team-Zusage (Ziffer 7.7 lit. b) bleibt davon unberührt. Die Ergebnisse des Teamstarts bleiben dem Unternehmen erhalten: die Bewerber-Übersicht mit allen Kandidaten und Entscheidungen sowie der Einarbeitungspfad; der laufende Zugang zur Plattform und zur Selllavie Academy wird über das Standby (Ziffer 6.8) fortgeführt. Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Vertriebsprofis bleiben vom Ende des Teamstarts unberührt.
Die auf selllavie.de bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtliche Beratung dar. Selllavie ist technischer Betreiber der Vertriebsplattform und vermittelt lediglich den Kontakt zwischen Unternehmen und selbständigen Vertriebsprofis (Vertriebsprofis). Selllavie ist nicht Vertragspartei der zwischen Unternehmen und Vertriebsprofis geschlossenen Verträge und übernimmt keine Garantie für deren Zustandekommen oder Erfolg.
Die in den Projekten bereitgestellten Angaben stammen von den jeweiligen Nutzern. Selllavie übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Angaben und ist nicht verpflichtet, diese zu überprüfen.
Selllavie haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung der Plattform oder der Inhalte entstehen, es sei denn, diese sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Betreibers zurückzuführen.
Die Nutzung der Plattform erfolgt auf eigene Gefahr.
Selllavie betreibt eine B2B‑Vermittlungsplattform zur digitalen Kontaktanbahnung zwischen Unternehmen und Vertriebsprofis. Dabei werden folgende Grundsätze eingehalten: